Mit Urteil vom 18. April 2016 erklärte das Obergericht W der Gefährdung des Lebens und der mehrfachen Widerhandlung gegen die Waffengesetzgebung schuldig. Von den Vorwürfen des versuchten Mordes und des Übertragens einer Waffe an einen Staatsangehörigen, der keine Waffe erwerben darf, sprach es ihn frei. Es verurteilte W zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten, zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu Fr. 10.00 sowie einer Busse von Fr. 900.00 und es wiederrief den bedingten Vollzug der Geldstrafe gemäss Urteil vom 17. Juli 2009. Die Schadenersatz- und Genugtuungsforderung von K verwies es auf den Zivilweg.