B.b Das Obergericht stellte am 11. September 2013 die Rechtskraft des Freispruchs betreffend den unerlaubten Erwerb einer Waffe ohne Waffenerwerbsschein fest. Im Weiteren sprach es W des versuchten Mordes, der versuchten Tötung und der mehrfachen Widerhandlung gegen die Waffengesetzgebung schuldig und bestrafte ihn mit einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren sowie einer Busse von Fr. 1'000.00. Es widerrief den bedingten Vollzug der Geldstrafe gemäss Urteil vom 17. Juli 2009 und sprach K eine Genugtuung von Fr. 25'000.00 (zzgl. Zins) zu. Im Übrigen bestätigte es im Zivilpunkt das erstinstanzliche Urteil.