B.a Das Landgericht Uri sprach W am 24. Oktober 2012 vom Vorwurf des unerlaubten Erwerbs einer Waffe ohne Waffenerwerbsschein frei. Im Übrigen verurteilte es W wegen versuchten Mordes, Gefährdung des Lebens und mehrfacher Widerhandlung gegen die Waffengesetzgebung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren und einer Busse von Fr. 1'000.00. Zudem widerrief es den bedingten Vollzug der mit Urteil des Obergerichts des Kantons Uri (nachfolgend Obergericht) vom 17. Juli 2009 bedingt ausgesprochenen Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu Fr. 50.00. Die Genugtuungsforderung von K hiess es im Umfang von Fr. 10'000.00 (zzgl. Zins) und diejenige von P im Umfang von Fr. 500.00 (zzgl. Zins) gut.