1.8 AKS), - eine Selbstladepistole derart aufbewahrt zu haben, dass er sie am 4. Januar 2010 in Erstfeld nicht mehr auffinden konnte (Ziff. 1.9 AKS) sowie -5- - im Jahr 2008, genauer Zeitpunkt unbekannt, eine Schusswaffe unerlaubterweise nach Hegglingen transportiert und dort auf sich getragen zu haben (Ziff. 1.10 AKS). B.