Weiter wird in Ziff. 1.1 AKS ausgeführt, S (nachfolgend S) habe am 12. November 2010, um ca. 00.40 Uhr, in Erstfeld mit einer Pistole aus einer Distanz von einigen Metern mindestens drei Schüsse auf K (nachfolgend K) abgefeuert, mit der Absicht, diese zu töten. Ein Projektil habe K in den Rücken getroffen, weshalb sie eine zu unmittelbarer Lebensgefahr führende Thoraxverletzung mit Rippenbruch erlitten und während einer Woche habe hospitalisiert werden müssen. Ein weiteres Projektil habe sie am Oberarm und Thorax rechts verletzt.