In der Anklageschrift vom 27. April 2012 (AKS) wirft die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri (nachfolgend Staatsanwaltschaft) W (nachfolgend W) vor, er habe am 4. Januar 2010, um ca. 05.00 Uhr, vor dem Nachtlokal Taverne in Erstfeld mit einer Pistole einen gezielten Schuss in Richtung des ca. 10-15 Meter entfernten P (nachfolgend P) abgefeuert, mit dem er kurz zuvor in der Taverne einen Streit gehabt habe, obwohl er im Umgang mit Schusswaffen nicht geübt und der Standort von P nur wenig beleuchtet gewesen sei (Ziff. 1.3 und 1.4 AKS).