Verkehrskontrollen „in diesem Sommer“ mehrmals vorweisen müssen. In ihrer staatsanwaltlichen Einvernahme vom 29. Januar 2016 räumte sie sodann ein, sie habe ihr Auto im April 2010 gekauft und seither «eben diese 163'000 km gemacht». Somit bestätigte sie, seit Ablauf des Führerausweises auf Probe mehrmals gefahren zu sein. Es liegt folglich ein materielles Geständnis vor, und dieser Vorwurf war auch nie bestritten. Dies machte auch der Verteidiger der Berufungsbeklagten anlässlich seines Parteivortrags an der Hauptverhandlung der Vorinstanz deutlich: