8.4.7 Ohne die Einsetzung der neuen Lieferanten wäre es dem Berufungsbeklagten nicht möglich gewesen, falsche Rechnungen bzw. Lieferscheine der Firma Leonhardt einzureichen. Die damit verknüpfte Opfermitverantwortung, insbesondere zu Beginn des entscheidenden Tatbeitrags (Zustimmung zur Aufnahme neuer Lieferanten), welche als absolut notwendige Voraussetzung der nachfolgenden Schädigung angesehen werden muss, lässt die Machenschaften des Beschuldigten in den Hintergrund treten. Das fehlende bzw. lückenhafte Kontrollsystem des umsatzstarken Grossunternehmens KSU trug in der Folge noch dazu bei, dass der Vermögensschaden überhaupt dieses Ausmass annehmen konnte.