8.4.6 Die Anforderungen an die minimale Vorsicht und damit an die Zumutbarkeit einer Überprüfung steigen mit dem Wert des Geschäfts. Eine hohe Vermögensdisposition stellt höhere Anforderungen an die Geschäftsprüfungspflicht des Geschädigten. Vorliegend gab der Leiter Ökonomie/Hotellerie anlässlich seiner Befragung an, dass bereits von Beginn an eine Skepsis vorhanden war. Gerade der erfahrene und zugleich skeptische Leiter Ökonomie/Hotellerie hätte nachhaken müssen, wie es möglich ist, dass direkt nach Stellenantritt des Berufungsbeklagten vermeintlich bessere Lieferanten auftauchen.