Mit einem Jahresumsatz von rund Fr. 62 Mio. (Jahresbericht 2014) erkennt die Vorinstanz zu Recht, dass es sich beim Kantonsspital Uri um einen im Geschäftsverkehr erfahrenen Akteur handelt. Eine besondere Schutzbedürftigkeit des Getäuschten, welche eine Opfermitverantwortung schon im Grundsatz ausschliessen könnte, ist nicht ersichtlich. Daher konnten und mussten grundlegende Vorsichtsmassnahmen beim Kantonsspital Uri beachtet werden. Angesichts der Grösse des Unternehmens und der finanziellen Tragweite des Geschäfts war es dem zuständigen Leiter Ökonomie/Hotellerie zumutbar, die neuen Lieferanten, namentlich die Firma Leonhard, mindestens einer groben Überprüfung zu unterstellen.