8.4.3 Die Machenschaften des Berufungsbeklagten sind nur möglich geworden, weil er neue Lieferanten bestimmte. Dieser Vorgang hätte hinterfragt werden müssen, was auch mit minimalem Aufwand möglich gewesen wäre. Dies erst recht, da es sich beim Kantonsspital Uri um eine selbständige, öffentlich-rechtliche Anstalt und mit 610 Beschäftigten um den drittgrössten Arbeitgeber im Kanton Uri handelt (vgl. Broschüre «Uri in Zahlen», Ausgabe 2017/2018, S. 16, Stand 31. Dezember 2016). Mit einem Jahresumsatz von rund Fr. 62 Mio. (Jahresbericht 2014) erkennt die Vorinstanz zu Recht, dass es sich beim Kantonsspital Uri um einen im Geschäftsverkehr erfahrenen Akteur handelt.