8.4.1 Ferner ist zu beachten, dass den fiktiven Rechnungen ein rechtlich relevanter Sachverhaltsabschnitt vorausging. So hat der Berufungsbeklagte als erstes neue Lieferanten, seine eigens dafür erfundene Firma Leonhardt sowie die Agroshop.ch, vorgeschlagen. Grundsätzlich liegt es im Kompetenzbereich eines Küchenchefs, solche Änderungen vorzunehmen. Erstaunlich ist allerdings, dass ein neuer Angestellter bereits in seinen ersten Tagen solch signifikante Veränderungen mit beachtlicher finanzieller Tragweite vornehmen kann, ohne dass dessen Vorschläge wenigstens grob überprüft werden.