Strassenverkehrsrecht. Art. 26 Abs. 1, Art. 36 Abs. 2, Art. 90 Abs. 2 SVG, Art. 10 Abs. 2 StPO. Verletzung von Verkehrsregeln. Missachten des Vortritts. Vertrauensprinzip. Der Wartepflichtige, der mit einer Behinderung des Vortrittsberechtigten rechnen muss, darf sich nicht auf das Vertrauensprinzip berufen. Ein Verzicht auf das Vortrittsrecht darf nicht leichthin angenommen werden. Beweiswürdigung. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung besagt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte nicht nach festen Beweisregeln, sondern aufgrund ihrer persönlichen Überzeugung darüber entscheiden, ob sie eine Tatsache als bewiesen ansehen oder nicht.