Rein formalistische Einwände ohne praktische Auswirkungen dürfen nach der Überzeugung des Obergerichts keinen Rechtsschutz erhalten. Die Ziele der EMRK sind ohne Abstriche zu verfolgen. Formalistische Auslegungen ohne Berücksichtigung der praktischen Auswirkungen sind nicht zu unterstützen, da sie die Zielerreichung gemäss EMRK tendenziell schwächen statt fördern. 4.3 Aus diesem Grund darf auf die Zeugenaussagen von X X abgestellt werden, und die betreffenden Aktenstücke sind verwertbar.