Bereits im Vorfeld der Einvernahme wurde Letzterem teilweise Akteneinsicht gewährt. Sodann fasste der einvernehmende Staatsanwalt die wesentlichen Aussagen von X X aus den Einvernahmen vom 3. November 2010 und 16. Dezember 2010 zusammen. Namentlich hielt er in Frage 10 vor, X X habe ausgesagt, er wäre zusammen mit Goran Grujic und ZZ nach Zürich, Luzern, Bern, Zug, Biel, Steffisburg und Thun gefahren. X X bestätigte dies. In den Antworten zu den Folgefragen 18, 19, 20 sowie den Ergänzungsfragen 25.1 und 25.5 von RA Heinz Ottiger machte X X weitere inhaltliche Aussagen, die den Berufungskläger belasteten.