Auch wenn zu diesem Zeitpunkt praktisch alle FC Aarau Fans, welche in die Unterführung gerannt waren, bereits zurück auf der Nordseite waren, sei er mit der friedensstörenden Menge derart in Zusammenhang gestanden, dass er für den unbeteiligten Betrachter als deren Bestandteil erscheine (angefochtenes Urteil, E. 2.8.4.1, S. 30 ff.). Erstellt ist diesbezüglich, dass es auf der Südseite der Raststätte zu keinem Zeitpunkt Gewalttätigkeiten zwischen den Fans gegeben hat. Vermummt waren nur die FC Bellinzona Fans (Polizeibeamter X in VI-act. 71 Antwort auf Frage 22). Zwar wurde in der Unterführung eine Notlampe beschädigt. Wann dies geschah, steht nicht fest.