Im ersten Rapport der Kantonspolizei Uri, der drei Wochen nach dem Ereignis, am 18. März 2013, vom Polizeibeamten X verfasst wurde, heisst es auf Seite 4 letzter Satz und auf Seite 5, die Patrouille der Kriminalpolizei sei beim Begutachten des durch die Sprayereien entstandenen Sachschadens auf die Fans des FC Aarau getroffen, welche zu den Bellinzona Fans gelangen wollten. Dies habe dank dem Beizug eines Diensthundes verhindert werden können. Diese Fans hätte eine Notlampe demoliert. Weitere massgebliche Ausführungen finden sich in diesem Rapport nicht. Es wird lediglich noch das spätere Verhalten des Berufungsklägers geschildert.