20, S. 10). Was die Vorfälle in der Unterführung beziehungsweise auf der anderen Seite der Autobahn angeht, gibt es weder Videoaufzeichnungen noch Zeugenaussagen, welche auf eine genaue Anzahl Beteiligter mithin auf das Bestehen einer Zusammenrottung schliessen lassen (Polizeibeamter X meinte in seiner Aussage: "ich konnte wirklich nur wahrnehmen, was zwei, drei Meter um mich herum war. Es war laut und dunkel, das war schwierig": VI-act. 65, Antwort auf Frage 49). Eine Gesamtzahl Angehöriger der sogenannten friedensstörenden Untergruppe kann nicht bestimmt werden.