Strafgesetzbuch. Art. 260 Abs. 1 StGB. Freispruch von der Anklage wegen Landfriedensbruchs, weil die objektiven und subjektiven Straftatbestandsvoraussetzungen von Art. 260 Abs 1 StGB vorliegend nicht erfüllt sind. Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils. Obergericht, 21. Juni 2017, OG S 15 3 Aus den Erwägungen: