Damit verfügt der Berufungsbeklagte über ein monatliches Nettoeinkommen von Fr. 26'150.--. Für die Berechnung der Höhe des Tagessatzes erfolgt in praxisgemässer Anwendung der entsprechenden Empfehlungen des KSBS durch das Obergericht zusätzlich noch ein Pauschalabzug für Krankenkasse und Steuern in der Höhe von Fr. 7'953.-- (= 30% des Nettomonatseinkommens). Die Höhe des anzuwendenden Tagessatzes beträgt demnach abgerundet Fr. 610.-- (Fr. 26'150.-- minus Fr. 7'953.-- geteilt durch 30).