Dieses uneinsichtige und einen Unbeteiligten belastende Verhalten berücksichtigt das Gericht mit einer Straferhöhung von 5 Tagessätzen. Dieser (erhöhende) Faktor wird nur bei der bedingten Geldstrafe und nicht auch noch bei der akzessorischen Busse berücksichtigt. Daraus ergibt sich, dass eine (bedingte) Geldstrafe von 50 Tagessätzen kombiniert mit einer Busse von Fr. 7'500.-- ein der Tat und dem Täter angemessenes Strafmass ergibt.