Hinzu kommen aber auch bedingt durch den Anhänger die eingeschränkte Manövrierfähigkeit und der entsprechend längere Bremsweg. Nach aktueller Gesetzeslage werden auf Autobahnen in der 120er-Zone Geschwindigkeitsüberschreitungen um 80 km/h und ausserorts in der 80er- Zone Geschwindigkeitsüberschreitungen um 60 km/h als Raserdelikte qualifiziert und mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht (Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG).