Für häufig abgeurteilte Delikte mit starker Gleichförmigkeit in der Strafzumessung, namentlich Strassenverkehrsdelikte sowie leichte Vermögens- und Betäubungsmitteldelikte (sogenannte Massendelikte), hat sich ein bestimmter Regelstrafrahmen herausgebildet. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz (KSBS heute SSK) hat für die häufigsten Massendelikte (SVG, AuG, BetmG) Richtlinien betreffend den Rahmen der in den konkreten Fällen festzulegenden Anzahl Tagessätze verabschiedet. Solche Regelansätze sind als Anhaltspunkte für eine gleichmässige, einheitliche und transparente Strafzumessung in den Kantonen, namentlich beim Strafbefehlsverfahren, zu begrüssen.