Die Regelung der Höhe der Entschädigung für den amtlichen Verteidiger des Berufungsbeklagten für das Rechtsmittelverfahren erfolgt in einem separaten Beschluss. Gemäss diesem separaten Beschluss gleichen Datums wird die Entschädigung der amtlichen Verteidigung für das Rechtsmittelverfahren auf Fr. 358.60 festgelegt.