5.2 Zum Beweisverfahren Umstritten ist vorliegend im Wesentlichen der Sachverhalt. Der Berufungskläger bestreitet die ihm zur Last gelegten Straftaten. Dabei stehen die Aussagen des Berufungsklägers aber insbesondere auch die Aussagen der drei Privatklägerinnen als Opfer im Zentrum. Im Weiteren stellt der Berufungskläger seine Schuldfähigkeit am 22. Oktober 2005 in Frage. Der Berufungskläger stellte verschiedene Beweisanträge (Glaubwürdigkeits- /Glaubhaftigkeits-gutachten über die Privatklägerinnen; Befragung der Privatklägerinnen als Auskunftspersonen;