Der geltend gemachte Aufwand für die Stellungnahme vom 20. Juli 2015 (gesamthaft 13 Stunden) ist daher überhöht und eine Kürzung um 5,5 Stunden erscheint angemessen. Vergleicht man schliesslich den geltend gemachten Aufwand für Telefonate und E-Mails mit der Klientschaft am 20. Juli 2015 (3,5 Stunden) mit den nachfolgenden Telefonaten und E-Mails (5 x 0,25 Stunden = 1,25 Stunden) so erscheint auch diese Position als überhöht, auch wenn zum Zeitpunkt des 20. Juli 2015 erhöhter Bedarf an Kommunikation bestanden haben dürfte. - 12 -