Auch die von Olivier Thormann/Beat Brechbühl vorgeschlagene modifizierte „Beschwerde-Lösung“, wonach die Beschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung unter Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zugelassen werden solle (Olivier Thormann/Beat Brechbühl, a.a.O., N 30 zu Art. 248), überzeugt nicht, da die Überprüfung der Durchsuchung nur ein Aspekt der Überprüfung im Entsiegelungsverfahren darstellt (vergleiche E. 1.3.3 hernach) und sich ansonsten die gleichen Probleme stellen wie bei der „Beschwerde-Lösung“ gegen den Entsiegelungsentscheid.