Mit Verfügung des Obergerichtes des Kantons Uri (Strafrechtliche Abteilung) vom 31. Juli 2015 wurde den Parteien mitgeteilt, dass die Strafrechtliche Abteilung über das vorliegende Gesuch in Nachachtung konventions- und verfassungsrechtlicher Grundsätze in ausserordentlicher Besetzung entscheiden wird und gab die entsprechende Besetzung bekannt. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Unabhängigkeit des Gerichts / Prozessvoraussetzungen: