Mit Entsiegelungsgesuch vom 14. Juli 2015 beantragte die Verfahrensleitung der Strafrechtlichen Abteilung des Obergerichtes des Kantons Uri beim Obergericht des Kantons Uri (Strafrechtliche Abteilung), es sei das SRF zur Herausgabe der in der Editionsverfügung vom 9. Juli 2015 herausverlangten Unterlagen und Aufzeichnungen zu verpflichten. Auf die Begründung dieses Antrags wird - soweit erforderlich - in den nachstehenden Erwägungen eingegangen. E.