- versuchten Mordes (Art. 112 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) - versuchten vorsätzlichen Tötung (Art. 111 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) - mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz, namentlich des - Übertragens einer Waffe an einen Staatsangehörigen, der keine Waffe erwerben darf ( Art. 7 Abs. 1 WG und Art. 12 Abs. 1 lit. b WV i.V.m Art. 33 Abs. 1 lit. g WG) - unerlaubten Tragens einer Waffe an öffentlich zugänglichen Orten ohne Waffentragbewilligung (Art. 27 Abs. 1 Satz 1 WG i.V.m. Art. 33 Abs. 1 lit. a aWG [Fassung vom 12.12.2008 bis 27.07.2010]) - unerlaubten Schiessens mit einer Feuerwaffe an öffentlich zugänglichen Orten (Art. 5 Abs. 3 lit.