In der Folge und auch nach dem Austritt aus dem Spital habe die Privatklägerin unter Ängsten, Albträumen, grösserer Anspannung und Schlafstörung gelitten. Mit Hilfe stützender Gespräche, in denen die Privatklägerin das Erlebte mitteilen und somit zunehmend integrieren konnte, sowie unter Zuhilfenahme eines Beruhigungsmittels (Benzodiazepin) bei überbordenden Angstzuständen in Reserve und einer Schlafmedikation habe sich der psychische Zustand verbessert, sodass sie ihre Arbeit als Service-Fachangestellte im Restaurant Mühle in Schattdorf wieder aufnehmen konnte.