15. Zu den Zivilklagen: Die Vorinstanz hat den Begriff und die Voraussetzungen der Privatklägerschaft und der Zivilklagen sowie Form und Inhalt (Art. 118 f. StPO) zutreffend dargelegt. Gestützt auf Art. 82 Abs. 4 StPO kann deshalb vorweg auf die entsprechenden Ausführungen im angefochtenen Entscheid (E: 10.1, S. 212) verwiesen werden. 15.1 Zur Privatklägerin: