gers ist zu berücksichtigen, dass er nach seinem Willen alles unternommen hat, was zur Vollendung der Tat nötig war und das Eintreten des Erfolges im Tatzeitpunkt ausserhalb seines Einflussbereiches lag. Er beauftragte den Mittäter, besorgte diesem die Waffe und liess ihn nach Hause chauffieren. Weil das Opfer nicht gestorben ist und die physischen Verletzungen relativ rasch geheilt sind, ist eine Reduktion von drei Jahren im Vergleich zu einem vollendeten Mord zu gewähren. Damit beträgt die Einsatzstrafe vor Strafschärfung 12 Jahre Freiheitsstrafe. Strafschärfend kommt infolge Konkurrenz gemäss Art.