bei ihr nach Valium verlangt hatte. Das Strafgericht setzte die Einsatzstrafe bei 18 Jahren fest und reduzierte wegen leichtverminderter Schuldfähigkeit um 25% auf 14 Jahre. Das Appellationsgericht Basel- Stadt bestätigte am 29. Juni 2011 die Verurteilung wegen Mordes und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, erachtete die Einsatzstrafe von 18 Jahren jedoch als zu hoch. Sie legte diese bei 16 Jahren fest und reduzierte die Strafe wegen leicht verminderter Schuldfähigkeit auf 14 Jahre Freiheitsstrafe.  Kreisgericht Rheintal/