Anstiftung zu Mord, welche die Schwiegertochter mehrmals bei ihrer Familie und ihrem Vater in der Türkei eines unehrenhaften Lebenswandels, namentlich der Prostitution beschuldigte und ihrem Vater zu verstehen gab, dass er wegen seiner Tochter Hörner trage. In einem Brief an eine Nachbarsfamilie rief sie Vater und Brüder auf, ihre Ehre zu reinigen. Einen Brief ähnlichen Inhalts schrieb sie an den Gemeindepräsidenten des Heimatdorfes in der Türkei. Das Obergericht des Kantons Bern legte die Einsatzstrafe bei 12 Jahren fest und reduzierte die Strafe anschliessend wegen des Versuchs.