 BGE 6B_232/2012 vom 8. März 2013: Das Bundesgericht kassierte eine Verurteilung des Obergerichtes des Kantons Zürich zu 11 Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und mehrfacher qualifizierter Körperverletzungen an einem Säugling durch seinen Vater und führte aus, dass das Verhalten als versuchter Mord zu qualifizieren sei und die Vorinstanz eine höhere Strafe als die bisher ausgefällte in Betracht zu ziehen habe.