Die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz werden zum Teil mit Freiheits- oder Geldstrafe zum Teil aber auch mit Busse bestraft. Beim vorliegenden Zusammentreffen von verschiedenen Straftaten kommen neben der retrospektiven Konkurrenz (E. 11.1 vorstehend) in Zusammenhang mit den Vergehen gegen das ANAG, für welche einzig eine Geldstrafe vorgesehen ist, hier mit viel mehr Gewicht die Regeln betreffend der echten Realkonkurrenz (E. 11.2 vorstehend) zum Tragen, dies bezogen auf die versuch- - 74 -