11.3. Vorliegend wird das Straffmass durch den versuchten Mord als schwerste Straftat bestimmt. Durch die versuchte Tötung und die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz wird das Strafmass erhöht. Dabei beeinflussen die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz das Straffmass in viel geringerer Weise. Die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz werden zum Teil mit Freiheits- oder Geldstrafe zum Teil aber auch mit Busse bestraft.