9.17.1 Betreffend die rechtliche Subsumtion der dem Berufungskläger vorgeworfenen Tat (versuchter Mord) vom 12. November 2010 und der in diesem Zusammenhang gehörenden Frage der Tatbeteiligung (Mittäterschaft) kann gestützt auf Art. 82 Abs. 4 StPO auf die Ausführungen im angefochtenen Entscheid (E. 4.8 - 4. 9, S. 181 - 185), sowohl was den objektiven als auch was den subjektiven Tatbestand betrifft verwiesen werden. Ergänzend und teilweise wiederholend ist lediglich anzufügen, dass für die Qualifizierung zum Mord nur ein einziges zusätzliches Merkmal im Vergleich zum Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötung gemäss Art.