9.11.3 Der Berufungskläger kritisiert in seinem ersten Vortrag vor Obergericht (vgl. act. 7.11 in Dossier OG S 13 3 Plädoyernotizen des Berufungsklägers zum ersten Parteivortrag S. 53 ff.) auch die Ausführungen der Vorinstanz betreffend des möglichen Motivs im Zusammenhang mit dem Erbe des Vaters des Berufungsklägers und dem Sorgerecht betreffend den Sohn Q (vgl. angefochtener Entscheid E. 4.6.2.2.12.4, S. 173 ff.). Der Berufungskläger reichte zum Beweis, dass er bezüglich den Auswirkungen eines Erbverzichts im Juli - 68 -