Dazu ist grundsätzlich festzuhalten, dass eine Aussage, eine andere Person umzubringen, immer mit Vorsicht zu werten ist. Bei einem labilen Schüler sind beispielsweise derartige Aussagen aufgrund von Amokläufen in letzter Zeit sicher sehr ernst zu nehmen und entsprechende Abklärungen und Vorsichtsmassnahmen zu treffen. Bei Personen, die in einer belasteten oder zerrüttenden Beziehung stecken, sind derartige Andeutungen und Drohungen viel schwieriger zu werten und allfällige Vorsichtsmassnahmen differenzierter zu prüfen.