Bei den Aussagen bezüglich des Tatbeitrags von B macht der Berufungskläger einen klaren Strukturbruch aus und zwar im Zeitpunkt des Telefonats zwischen B und R nach der Tat. Die Aussagen, die sich auf Gespräche vor der Tat beziehen, seien sehr vage. Die Aussagen, die sich auf Gespräche nach dem Telefonat (nach der Tat) beziehen, seien nicht mehr vage, sondern ganz konkret mit diesen und jenen Details zur Tatausführung.