9.3.1 Der mitbeschuldigte Mittäter B hat seine gegen das Urteil im Verfahren LGS 12 2 eingereichte Berufung mit Eingabe vom 9. August 2013 zurückgezogen. Das Obergericht hat das entsprechende Berufungsverfahren (OG S 13 4) mit Beschluss vom 5. September 2013 am Geschäftsprotokoll abgeschrieben. Da dem Berufungskläger die Tat in Mittäterschaft mit B vorgeworfen wird, kommt das Obergericht nicht umhin, als Voraussetzung einer Mittäterschaft des Berufungsklägers auch die Tatbeteiligung von B zu überprüfen.