Die Art der Ausführung als beabsichtigter Auftragsmord, die damit einhergehende Geringschätzung des Lebens sowie die finanziellen Vorteile aus der Beseitigung der Noch-Ehefrau begründen im Rahmen der Gesamtwürdigung durch das Gericht vorliegend die Skrupellosigkeit, die den Tatbestand von Art. 112 StGB als Mord also als qualifizierte Form der vorsätzlichen Tötung ausmacht.“