„Am 12. November 2010 wurde kurz nach Mitternacht in Erstfeld auf Y geschossen. Aufgrund der Akten des Untersuchungsverfahrens und des Verfahrens vor Landgericht inklusive dem Urteil des Landgerichts LGS 12 2 ist das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass B auf Y geschossen hat. Das Gericht ist im vorliegenden Verfahren zur Überzeugung gelangt, dass B im Auftrag von Ignaz Walker auf Y geschossen hat. Zudem ist das Gericht davon überzeugt, dass X einen wesentlichen Tatbeitrag im Zusammenhang mit den Schüssen auf Y geleistet hat.