Dem Berufungskläger wird gemäss Anklageschrift vom 27. April 2012 vorgeworfen, sich der Mittäterschaft zum versuchten Mord, eventuell der Anstiftung zu Mord zum Nachteil der Privatklägerin schuldig gemacht zu haben. Der Vorwurf gründet sich im Wesentlichen auf folgendem Sachverhalt: Nachdem sich B und der Berufungskläger am Abend des 11. November 2010 in der Taverne in Erstfeld unterhalten hätten, sei B mit einem auf die Creativ Handels GmbH zugelassenen Skoda nach Schattdorf gefahren und habe sich im Auftrag des Berufungsklägers ins Restaurant Mühle begeben, um nachzuschauen, ob die Privatklägerin arbeite, was er auch schon vor