Nach dem Abfeuern konnten auf praktisch allen Hülsen DNA-Spuren sichergestellt werden, die mit dem Profil des Speichelgebers identisch waren. Also sind es nun nicht nur zwei Fälle, sondern bisher, ohne den vorliegenden Fall, vier Fälle mit 8 Patronen in welchen DNA auf Hülsen sichergestellt werden konnten. Im Weiteren ist abschliessend festzuhalten, dass aufgrund des professionellen Vorgehens sowie der örtlich getrennten Spurensicherung eine unabsichtliche, nachträgliche Kontamination durch die Kantonspolizei Uri ausgeschlossen werden kann. Für eine absichtliche Kontamination gibt es keine Hinweise in den Akten.