8.7.8 Abschliessend kann zusammenfassend festgehalten werden, dass ein Überleben der DNA bei einer Schussabgabe auf der Hülse grundsätzlich möglich ist. Dem FOR sind diesbezüglich Fälle aus den Kantonen Bern und Basel- Stadt bekannt. In der Beilage des FOR (WD Info 7) (act. 5.2 in Dossier OG S 13 3) ist ein weiterer Fall aus Birsfelden (Basel-Landschaft) erwähnt, bei dem im Jahre 2002 an verschossenen Hülsen DNA-Spuren asserviert wurden, wobei die Spur von einer Hülse mit dem Profil einer verdächtigen Person übereinstimmte.