8.7.7.1 Wenn der Berufungskläger im Weiteren vorbringt, er habe seit dem 4. Januar 2010 gewusst, dass man beim Tatort der Taverne eine Hülse aufgefunden hatte, ist dies aktenwidrig. Aus taktischen Gründen hatten damals Polizei und Staatsanwaltschaft diese Informationen zurückbehalten und den Berufungskläger erst nach Vorliegen des DNA-Ergebnisses, rund ein Jahr später, damit konfrontiert.