Auf den dagegen erhobenen Rekurs ist das damalige Landgerichtspräsidium Uri nicht eingetreten. Der Vorwurf des Berufungsklägers, der Polizeibeamte K habe – um es dem Berufungskläger wegen dieser Anzeige sozusagen „heimzuzahlen“ – die Hülse absichtlich mit der DNA des Berufungsklägers kontaminiert, ist sehr weit hergeholt.